"Sofortprogramm" vom Oktober 1940

Diese Textveröffentlichung dient lediglich dem näheren Verständnis des in dieser Präsenz behandelten Themengebietes.

" Berlin, den 10. Oktober 1940


I. Zur sofortigen Durchführung auf dem Gebiete des Luftschutzbauwesens ordne ich an:

1.) Für Wohngebiete (städtische Gebiete, Siedlungen, Laubenkolonien), in denen keine oder unzureichende Luftschutzräume vorhanden sind, sind behelfsmäßige Schutzmaßnahmen zu treffen.

2.) Vorhandene oder neu zu bauende Verkehrsstraßen oder Verkehrsanlagen (z.B. Untergrundbahnen und Tunnelbauten) sind für den Bau bombensicherer, unterirdischer Luftschutzräume auszunutzen.

3.) Die in Luftschutzräumen vorhandenen Öffnungen in den Außenwänden des Gebäudes sind zu beseitigen unter gleichzeitiger beschleunigter Durchführung der gesetzlich angeordneten Brandmauerdurchbrüche.

4.) Neu zu errichtende öffentliche Luftschutzräume sind bombensicher zu bauen, die vorhandenen öffentlichen Luftschutzräume sind - soweit möglich - auf Bombensicherheit zu verstärken.

5.) Bei allen Neubauten, insbesondere bei Bauten der Rüstungsindustrie, sind von vornherein bombensichere Luftschutzräume auszuführen. Sie sind in der gleichen Dringlichkeitsstufe wie die Bauvorhaben selbst aufzunehmen.

6.) In Berlin sowie in anderen vom Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe zu bestimmenden Städten sind die Baulücken für die Errichtung bombensicherer Luftschutzräume als Untergeschoss der später zu errichtenden Neubauten auszunutzen.

7.) Die Keller aller öffentlichen und privaten Gebäude sind sofort auf ihre Eignung als Luftschutzräume zu überprüfen und bei Gelegenheit für die Bevölkerung in Anspruch zu nehmen, es sei denn, daß sie für die Aufrechterhaltung des Betriebes lebenswichtig sind.

8.) Die Weisungen für die Durchführung der zu treffenden Maßnahmen erlässt der Reichsminister der Luftfahrt (RmdL) und der Oberbefehlshaber der Luftwaffe. Bei der Durchführung haben die Dienststellen des Reichsministers Dr. Ing. Todt und des Generalbauinspektors für die Reichshauptstadt mit den Dienststellen der Luftwaffe eng zusammenzuarbeiten.

9.) Mit der Durchführung der Maßnahmen in Berlin habe ich den Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt beauftragt.

10.) Zur Durchführung dieser kriegswichtigen Aufgaben sind die notwendigen Bauarbeiter, Baustoffe und Transportmittel bereitzustellen.

11.) Auf alle mit der Durchführung von Luftschutzmaßnahmen betrauten Dienststellen ist aufklärend einzuwirken, daß von den Luftschutzbestimmungen nicht abgewichen wird.

II. Ich beauftrage den Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe die notwendigen Maßnahmen zu treffen, daß bei allen zukünftigen Planungen im deutschen Raum und bei der konstruktiven Durchbildung von Bauwerken die Luftkriegserfahrungen berücksichtigt werden.

gez. Adolf Hitler

An den Herrn
Reichsminister der Luftfahrt
und Oberbefehlshaber der Luftwaffe

Nachrichtlich: Herrn Reichsminister Dr. Ing. Todt
Herrn Generalbauinspektor der Reichshauptstadt "

 

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